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Aktuelle Infos

Malerarbeiten von der Steuer absetzbar

Neue Regelung ab Januar 2009

Der bislang gültige Steuerbonus wird zum 01. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6000 Euro (= 1200 Euro) verdoppelt.

Was heißt das jetzt?
Mit dem neue eingeführten § 35 a Einkommenssteuergesetz bestand erstmals für die Veranlagungszeiträume ab 2003 die Möglichkeit für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen Steuerermäßigungen in Anspruch zu nehmen (Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz (Hartz II)). Hiervon waren bisher bereits teilweise auch Malerarbeiten erfasst, soweit es sich um Schönheitsreparaturen handelt. Dies hatte der HV Farbe Gestaltung Bautenschutz in zähen Verhandlungen erreicht.

Entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag will die neue Bundesregierung dies nunmehr auf alle Handwerkerrechnungen ausweiten. Damit wären generell alle Malerarbeiten steuerlich absetzbar.

 
Modernisierung
 
Treppenhaussanierung


Im Einzelnen gilt ab Januar 2009:


Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 2 E

- Max. 1200 EURO im Jahr (20 % von 6.000 EURO)
- Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
- Im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)

Voraussetzung für Erhalt des Steuerbonus:

- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen.

Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt.