Aktuelle Infos

Malerarbeiten von der Steuer absetzbar

Neue Regelung ab Januar 2009

Seit dem 01.01.2009 ist der maximale Betrag für Handwerkerkosten auf 6000 € erhöht worden. Die Erhöhung bedeutet, dass seit dem Jahr 2009 insgesamt sogar bis zu 1.200 € in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Mit dem neu eingeführten § 35 a Einkommenssteuergesetz bestand erstmals für die Veranlagungszeiträume ab 2003 die Möglichkeit für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen Steuerermäßigungen in Anspruch zu nehmen (Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz (Hartz II)). Hiervon waren bisher bereits teilweise auch Malerarbeiten erfasst, soweit es sich um Schönheitsreparaturen handelt. Dies hatte der HV Farbe Gestaltung Bautenschutz in zähen Verhandlungen erreicht

Im Einzelnen gilt ab Januar 2009:

Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 2 E

  • Max. 1200 € im Jahr (20 % von 6.000 €)
  • Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
  • Im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)

Voraussetzung für Erhalt des Steuerbonus:

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen.

Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt.


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