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Malerarbeiten von der Steuer absetzbar
Neue Regelung ab Januar 2009
Seit dem 01.01.2009 ist der maximale Betrag für Handwerkerkosten auf 6000 Euro erhöht worden. Die Erhöhung bedeutet, dass seit dem Jahr 2009 insgesamt sogar bis zu 1.200 Euro in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Mit dem neu eingeführten § 35 a Einkommenssteuergesetz bestand erstmals für die Veranlagungszeiträume ab 2003 die Möglichkeit für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen Steuerermäßigungen in Anspruch zu nehmen (Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz (Hartz II)). Hiervon waren bisher bereits teilweise auch Malerarbeiten erfasst, soweit es sich um Schönheitsreparaturen handelt. Dies hatte der HV Farbe Gestaltung Bautenschutz in zähen Verhandlungen erreicht.
Im Einzelnen gilt ab Januar 2009:
Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 2 E
Voraussetzung für Erhalt des Steuerbonus:
Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt.